Führerscheinklassen (siehe Untermenü)
Übungsstunden:
Für die Anzahl der Übungsstunden gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Sie hängt vom Lern- und Leistungsvermögen jedes einzelnen Fahrschülers ab.
Gesetzlich vorgeschrieben sind die Anzahl der Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten) für die Klassen A1, A2, A und B.
Unterlagen für die Antragstellung:
- aktuelles biometrisches Passbild
- aktueller Sehtest (Original) nicht älter als 2 Jahre
- Kopie gültiger Personalausweis/Reisepass
- Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Kopie vorhandener Führerschein bei Erweiterung
Mit der Fahrschulausbildung kann 3-6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.