Klasse B
Mindestalter 18 Jahre
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse zur Beförderung von max. 8 Personen und Fahrer, auch mit Anhänger
- Zulässige Gesamtmasse bis 750 kg oder zulässige über 750 kg möglich sofern zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt
- Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination bis 4,25 t Klasse B96; prüfungsfrei
Nach erfolgter Ausbildung erhält der Fahrschüler zur Vorlage bei der Führerscheinstelle eine Ausbildungsbescheinigung.
Klasse BE
Kombination aus KFZ der Klasse B und Anhänger bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Klasse B17 „Begleitendes Fahren mit 17“
Mindestalter 17
Fahren nur mit Begleitperson ab 17 bis zum 18. Lebensjahr
Gültigkeit nur in Deutschland und Österreich
Voraussetzung für Begleitperson: mind. 30 Jahre und 5 Jahre im Besitz Führerschein Klasse B, bei Antragstellung max. 1 Punkt in Flensburg