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oder nach Vereinbarung.

Fahreignungsseminar (FES)

Wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister 4 oder 5 Punkte erreicht hat, ist der Betroffene zu ermahnen; bei 6 oder 7 Punkten zu verwarnen durch die zuständige Behörde.

Dabei ist darauf hin zu weisen, dass er die Möglichkeit hat, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Bei einem Punktestand von maximal 5 Punkten kann dadurch ein Punkt abgebaut werden. Diese Möglichkeit besteht nur einmal in 5 Jahren.

Das FES besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil.

 

Verkehrspädagogische Teil

Dieser kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen (max. 6 Teilnehmer) durchgeführt werden. Es besteht aus 2 Modulen von jeweils 90 Minuten Dauer. Der Abstand zwischen den Modulen beträgt mindestens eine Woche. Diese Maßnahme führt die Fahrschule durch.

 

Verkehrspsychologischer Teil

Dieses ist nur eine Einzelmaßnahme. Es besteht aus 2 Sitzungen von jeweils 75 Minuten. Die zweite Sitzung darf frühestens 3 Wochen nach der 1. Sitzung durchgeführt werden. Diese Maßnahme wird von anerkannten Verkehrspsychologen erbracht.