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Montag: 16:00 - 18:00 Uhr
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Theorie-Unterricht:

Montag: 18:00 - 19:30 Uhr
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oder nach Vereinbarung.

Klasse B

Mindestalter 18 Jahre

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse zur Beförderung von max. 8 Personen und Fahrer, auch mit Anhänger

  • Zulässige Gesamtmasse bis 750 kg oder zulässige über 750 kg möglich sofern zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt
  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination bis 4,25 t Klasse B96; prüfungsfrei

Nach erfolgter Ausbildung erhält der Fahrschüler zur Vorlage bei der Führerscheinstelle eine Ausbildungsbescheinigung.

 

Klasse BE

Kombination aus KFZ der Klasse B und Anhänger bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse                              

 

Klasse B17  „Begleitendes Fahren mit 17“  

Mindestalter 17

Fahren nur mit Begleitperson ab 17 bis zum 18. Lebensjahr

Gültigkeit nur in Deutschland und Österreich

Voraussetzung für Begleitperson: mind. 30 Jahre und 5 Jahre im Besitz Führerschein Klasse B, bei Antragstellung max. 1 Punkt in Flensburg